Berner VSAO Grant

Der VSAO Bern will junge Ärzt:innen beim Forschen unterstützen und vergibt einen Grant. Das Forschungsprojekt muss einen Bezug zu unseren Kernthemen (wie Gleichberechtigung, Gender equality und/oder Diversität in der Medizin, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitszeitmodelle, Weiterbildung oder Arzt:innen-Gesundheit) haben. Die Eingabefrist des ersten Grants läuft bis am 22. April 2024.

Die Ausschreibung richtet sich an im Kanton Bern tätige Ärzt:innen mit Forschungserfahrung. Als Förderbeitrag können bis zu CHF 20‘000.- beantragt werden. Die Anzahl bewilligter Forschungsprojekte ist variabel und von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln abhängig, welche durch den Vorstand des VSAO Bern reguliert werden.

1. Bestimmungen
Der Berner VSAO Grant unterstützt Forschungsprojekte mit Fokus auf eines oder mehrere der zentralen VSAO Themen wie z.B. Gleichberechtigung, Gender equality und/oder Diversität in der Medizin, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitszeitmodelle, Weiterbildung oder Ärzt:innen-Gesundheit. Es ist nur ein:e Antragssteller:in erlaubt und das Projekt muss nach Zusage des Berner VSAO Grants innert 10 Monaten begonnen werden.

2. Wer kann sich für den Berner VSAO Grant bewerben
Bewerben können sich Forschende, welche kumulativ die folgenden Kriterien erfüllen:
- Ärzt:innen in Weiterbildung oder auf Stufe Oberärzt:in sowie nicht-klinisch tätige Ärzt:innen bis max. 10 Jahre nach Abschluss des Medizinstudiums, die an einem Berner Spital oder einer Berner Institution (Universität, Praxis, Pflegeeinrichtung) angestellt sind;
- VSAO Mitgliedschaft und
- Konkretes und realistisches Forschungsprojekt: Umsetzung innert 24 Monaten und Einreichung bei einer Zeitschrift (peer-reviewed) innert 36 Monate (ab Projektbeginn).

3. Ablehnung und Wiedereinreichung
Abgelehnte Gesuche können in gleicher, revidierter Form oder mit neuer Projektidee einmalig erneut eingereicht werden. Eine Wiedereinreichung nach zweimaliger Ablehnung ist nicht möglich. Bei Wiedereinreichung müssen allfällige Unterschiede zur Ersteinreichung transparent und klar ersichtlich sein.

Erfolgreiche Gesuchsteller:innen werden nicht erneut berücksichtigt.

4. Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben inklusive Beschreibung des eigenen Beitrags zum Projekt, Karriereziel sowie Bezug des Projekts zu VSAO Themen (max. 2 A4 Seiten);
- Projektzusammenfassung (max. 300 Wörter);
- Projektbeschrieb inkl. Zeitplan (max. 4 A4 Seiten, exkl. Referenzen);
- Budget;
- Curriculum Vitae (max. 2 Seiten) und Publikationsliste (peer-reviewed klar ersichtlich);
- Bewilligung der zuständigen Ethikkommission, falls zum Zeitpunkt der Einreichung vorhanden, oder Begründung weshalb eine solche nicht notwendig ist;
- Nachweis der Tätigkeit im Kanton Bern und
- Erläuterung der für das Projekt bestehenden Infrastruktur und Angabe von zwei Referenzen.

Der Antrag soll in englischer Sprache verfasst werden und der/die Antragssteller:in bestätigt mit der Einreichung, dass die gemachten Angaben korrekt und wahrheitsgetreu sind.

5. Einreichung
Eingabetermin ist jährlich am 31. März 2024. (aktuell verlängert bis 22. April 2024)

Das obengenannte Gesuch ist in Form einer einzigen pdf Datei elektronisch an mit Betreff: „Submission Berner VSAO Grant“ einzureichen. Unvollständig oder fehlerhaft eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Eingang wird per Mail bestätigt.

6. Beurteilungsverfahren
Eingereichte Anträge werden vom Grantkomitee des VSAO Bern geprüft und beurteilt. Die Beurteilung erfolgt im peer-review Verfahren. Es können zusätzlich externe Expertenmeinungen zur wissenschaftlichen Beurteilung eingeholt werden. Diese erfolgen verblindet (ohne Angaben zum/zur Antragssteller:in).

7. Entscheid
Die Entscheide über die Mittelzusprache werden spätestens bis am 30. Juni desselben Jahres schriftlich mitgeteilt (per Post). Es besteht kein Anspruch auf eine Begründung des Entscheids und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Beitrags. Der Entscheid ist abschliessend und es besteht keine Rekursmöglichkeit.

8. Ausführende Bestimmungen zu den Fördermitteln
Die beantragten Fördermittel werden auf ein Forschungskonto der Institution überwiesen, an welcher das Projekt durchgeführt wird. In Ausnahmefällen und mit nachvollziehbarer Begründung können die Fördermittel auch direkt auf ein Konto des:r Antragsteller:in überwiesen werden. Die Fördermittel können sowohl für Salär als auch Projektmittel verwendet werden.

Werden zugesprochene Mittel nicht innerhalb der vorgesehenen Frist und/oder nicht zweckbestimmt verwendet, müssen diese vollumfänglich rückerstattet werden.

Die Einreichung eines Abschlussberichts ist zwingend und muss innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss beim VSAO Bern, z.H. des Grantkomitee eintreffen. Der Abschlussbericht beinhaltet sowohl den wissenschaftlichen als auch den finanziellen Bericht (max. 4 A4 Seiten).

9. Publikation
Wissenschaftliches Ziel des unterstützten Projekts ist mind. eine im peer-review Verfahren publizierte Arbeit, welche öffentlich zugänglich ist (open access). Die Publikationskosten (article processing charges, APC) sollen primär durch die Institution oder anderweitige Drittmittel übernommen werden. Ist dies nicht möglich, kann beim Grantkomitee des VSAO Bern ein schriftliches Gesuch zur zusätzlichen Übernahme der APC eingereicht werden. Unterstützte Projekte sollen den Berner VSAO Grant bei wissenschaftlichen Publikationen und Präsentationen verdanken.

23.11.2023 Berner VSAO Grant PDF (133 kB)