Ruhezeit

Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 aufeinander folgende Stunden.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Die Ruhezeit darf mehrmals pro Woche auf 9 Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von 12 Stunden im Durchschnitt von 2 Wochen eingehalten wird.
  • Die Ruhezeit muss 12 Stunden betragen, wenn Nachtarbeit 12 Stunden dauert.
  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt die Pause eine Stunde.