Lohnverhandlungen 2024 Regionale Spitalzentren und Psychiatrische Kliniken

Die Lohnverhandlungen mit den Psychiatrischen Kliniken und Regionalen Spitalzentren konnten anfangs 2024 abgeschlossen werden. Die Betriebe setzen die Lohnmassnahmen im Umfang von 1,85% per 1. April 2024 um.

Generelle Massnahmen: Erhöhung des Jahreslohns bis CHF 100'000.- um Fixbetrag (rund 0.75%)

Ab dem 1. April 2024 erhalten Mitarbeitende mit einem Jahreslohn von bis zu CHF 80'000 pro Jahr (bei Beschäftigungsgrad 100%) eine Lohnerhöhung von CHF 75 pro Monat bzw. CHF 975 pro Jahr. Mitarbeitende mit einem Jahreslohn von über CHF 80’000 bis CHF 100'000 (bei Beschäftigungsgrad 100%) erhalten eine Lohnerhöhung von CHF 50 pro Monat bzw. CHF 650 pro Jahr. Mitarbeitende mit einem Jahreslohn von über CHF 100'000 erhalten keine generelle Lohnanpassung.

Für Assistenzärzt:innen sowie für Assistenzpsycholog:innen mit Fixlohn gilt die Sonderregelung, dass die Löhne generell um CHF 325 pro Jahr erhöht werden.

Die Verhandlungen wurden vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Notlage im Spitalwesen hart geführt und waren für alle Beteiligten sehr schwierig. Aufgrund der stärkeren Belastung der tieferen Einkommen durch die Teuerung haben wir den genannten Einkommensgrenzen schliesslich so zugestimmt. Wir sind uns bewusst, dass dieses Ergebnis unter anderem für unsere Mitglieder eine Reallohnsenkung bedeutet und dies keine zufriedenstellende Situation darstellt.

Die Herausforderungen im Gesundheitswesen, insbesondere die nicht kostendeckenden Tarife und die fehlende Unterstützung der Politik, schränken die Verhandlungsspielräume stark ein. Die negativen Jahresrechnungen 2023 und die unausgeglichenen Budgets 2024 der Betriebe sind besorgniserregend. Gerade in Anbetracht des zunehmenden Fachkräftemangels müssen von der Politik Lösungsansätze geschaffen werden, wie die Spitäler finanziell entlastet werden können. Wir als Personalverbände werden uns hierfür weiterhin stark machen, sind dabei aber auch auf die Unterstützung des Personals angewiesen.

Strukturelle oder individuelle Lohnmassnahmen, 0,7%

Für strukturelle oder individuelle Lohnerhöhungen stehen 0.7 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung.

Erhöhung Nacht- und Wochenendzulage, 0,4%

Erhöhung der Nacht- und Wochenendzulage auf CHF 8.-/h. Betriebe, die bereits CHF 8.-/h umgesetzt haben, müssen diese Lohnsumme in andere Lohnmassnahmen investieren. Die SZB AG bezahlt bereits seit dem 1. November 2021 CHF 10.-/ h und muss diese Massnahme aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht umsetzen.

26.01.2024 Übersicht Lohnverhandlungen 2024 PDF (65 kB)