Rückerstattung Solidaritätsbeitrag
Du hast den Solidaritätsbeitrag entrichtet und möchtest diesen rückwirkend für das vergangene Jahr zurückfordern? Wenn du in einem unserer GAV-Betriebe arbeitest und Mitglied beim Berufsverband SBK, VPOD oder VSAO Bern bist, wird dir der Beitrag auf Antrag hin zurückerstattet.
Das geht ganz einfach über unser Webformular. Wir benötigen dafür ein paar Angaben von dir; deine Bankverbindung natürlich – und einen aktuellen Lohnausweis.
Spital STS AG und der Spitäler FMI AG
Mitarbeitende der Spital STS AG und der Spitäler FMI AG verwenden bitte das Formular im PDF-Format und senden es an die darin genannten Stellen. Hier wird kein Lohnausweis benötigt.
Für die Zustellung des Antrages in Papierform beachte bitte die neue Postadresse vom Solifonds:
Solifonds GAV Berner Spitäler und Kliniken, c/o VSAO Bern, Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern