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Vorstand am Tisch

Rückerstattung Solidaritätsbeitrag

Über unser Online-Formular kannst du die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags beantragen. Das gilt immer Ende Januar rückwirkend für das vergangene Jahr.

Du hast den Solidaritätsbeitrag entrichtet und möchtest diesen rückwirkend für das vergangene Jahr zurückfordern? Wenn du in einem unserer GAV-Betriebe arbeitest und Mitglied beim Berufsverband SBK, VPOD oder VSAO Bern bist, wird dir der Beitrag auf Antrag hin zurückerstattet. 

Das geht ganz einfach über unser Webformular. Wir benötigen dafür ein paar Angaben von dir; deine Bankverbindung natürlich – und einen aktuellen Lohnausweis.

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Spital STS AG und der Spitäler FMI AG

Mitarbeitende der Spital STS AG und der Spitäler FMI AG verwenden bitte das Formular im PDF-Format und senden es an die darin genannten Stellen. Hier wird kein Lohnausweis benötigt.

 

Für die Zustellung des Antrages in Papierform beachte bitte die neue Postadresse vom Solifonds:
Solifonds GAV Berner Spitäler und Kliniken, c/o VSAO Bern, Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern

Persönliche Informationen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rückerstattungsansatz für GAV Berner Spitäler und Kliniken: CHF 3.00 / Mt.
Als Nachweis für deine Berechtigung lade deinen Lohnausweis hoch (inkl. 2. Seite), in dem unter Ziffer 15 Bemerkungen der abgezogene Solidaritätsbeitrag deklariert ist.
 
Angaben zum Solidaritätsbeitrag
 
 
 
Inkl. 2. Seite, wo unter Ziffer 15 der abgezogene Solidaritätsbeitrag deklariert ist. Du kannst das Gehalt unkenntlich machen
Nur eine Datei möglich.
256 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf.