Rückerstattung Solidaritätsbeitrag
Über unser Online-Formular kannst du die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags beantragen. Das gilt immer Anfang Januar rückwirkend für das vergangene Jahr.
Du hast den Solidaritätsbeitrag entrichtet und möchtest diesen rückwirkend für das vergangene Jahr zurückfordern? Wenn du in einem unserer GAV-Betriebe arbeitest und Mitglied bei einer Berner Sektion von SBK, VPOD oder VSAO wird dir der Beitrag auf Antrag hin zurückerstattet.
Das geht ganz einfach über unser Webformular. Wir benötigen dafür ein paar Angaben von dir; deine Bankverbindung natürlich – und einen aktuellen Lohnausweis.
Spital STS AG und der Spitäler FMI AG
Mitarbeitende der Spital STS AG und der Spitäler FMI AG verwenden bitte das Formular im PDF-Format und senden es an die darin genannten Stellen. Hier wird kein Lohnausweis benötigt.